Es tut uns immer leid, wenn wir nachträglich hören, dass ein Kind aus finanziellen Gründen nicht aufs Zeltlager mitkommen konnte. Das muss überhaupt nicht sein, denn die Zuschüsse sind gerade für solche Situationen gemacht und darum vielleicht genau das Passende für Ihre Situation.

Folgende Zuschüsse können wir empfehlen:

TrägerBeschreibung
LandesjugendplanFür Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Rechnen Sie damit, dass etwas über die Hälfte des Teilnahmebeitrags bezuschusst wird.mehr Infos
Für Kinder mit Behinderung oder stark verhaltensauffällige Kinder beantragen wir nach Rücksprache einen Zuschuss für das Zeltlager, der in die Teilnahmebeiträge einkalkuliert ist und so den gleichen Beitrag für Kinder mit und ohne Behinderung ermöglicht.mehr Infos
CVJM EbersbachKinder, deren Eltern Familienmitglied beim CVJM Ebersbach sind, erhalten ohne Antrag eine Ermäßigung von 25 €. mehr Infos
Kindern, die eine Jungschar des CVJM Ebersbach besuchen und deren Teilnahme durch Finanznot oder andere schwierige Umstände gefährdet wäre, kann ein Zuschuss nach persönlicher Rücksprache gewährt werden.mehr Infos
Ev. Kirchengemeinde EbersbachKindern aus bedürftigen Familien der ev. Kirchengemeinde kann ein Zuschuss gewährt werden, der vom Kirchengemeinderat genehmigt werden muss. mehr Infos

Wir vertrauen uns also gegenseitig: Sie dürfen auf unsere Diskretion zählen und auf die Absicht, Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Wir vertrauen Ihnen, dass Sie die Zuschüsse beanspruchen, die Sie benötigen und die Ihnen zustehen.

Bei Fragen steht Ihnen der 1. Vorstand des CVJM Ebersbach e.V., Hans-Peter Goblirsch, gerne beratend zur Seite:
Rehweg 3, 73061 Ebersbach
07163/52139
1.vorstand@cvjm-ebersbach.de

 

Die Fördermaßnahmen des Landesjugendplans werden durch den CVJM direkt beim Regierungspräsidium beantragt. Bitte verwenden Sie das von uns zum Download bereitgestellte Formular A22-1 (“Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an einer Jugenderholungsmaßnahme mit finanziell schwächer Gestellten”) mit den entsprechenden Angaben unserer Erholungsmaßnahme und reichen es unterschrieben und in Papierform spätestens vier Wochen vor Zeltlagerbeginn bei uns ein.
Mit diesem Zuschuss können Eltern mit geringem Familien-Einkommen rechnen. Die bekannte Liste, wer diesen Zuschuss bekommt und wer nicht, ist leider seit der Neufassung der Richtlinien entfallen. Es ist jetzt zusätzlich von Belang, dass der Träger (also der CVJM) einen angemessenen eigenen Beitrag zur Unterstützung der/des Teilnehmenden erbringt. Wir setzen das um, haben aber noch nicht allzu viele Erfahrungswerte dazu.
Wenn es Ihnen möglich ist, bezahlen Sie zunächst den vollen Teilnahmebeitrag und bekommen gegen Jahresende 120 bis 140 € über den CVJM wieder zurück.
Für die Zuschuss beantragende Familie wird die Gewährung damit etwas unsicherer, auch bezüglich der Höhe der Unterstützung. Es gibt aber eine qualifizierte Empfehlung sich an folgenden Werten zu orientieren.
Hier das Haushaltsnettoeinkommen (für BW), das nicht überschritten werden sollte, bezogen auf die Größe der Familie:
1.586 € für 1 Erwachsene + 1 Kind (unter 14 Jahren)
1.953 € für 1 Erwachsene + 2 Kinder (unter 14 Jahren)
2.197 € für 2 Erwachsene + 1 Kind (unter 14 Jahren)
2.563 € für 2 Erwachsene + 2 Kinder (unter 14 Jahren)
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 366 €.

Die Fördermaßnahmen des Landesjugendplans werden direkt beim Regierungspräsidium beantragt. Den Zuschuss beantragen wir als Verein für das Zeltlager. Sie müssen nichts weiter tun, außer uns über die Behinderung Ihres Kindes zu informieren.
Der Zuschuss wird nicht ausbezahlt, sondern kommt direkt dem Zeltlager zugute und ist bereits in die Teilnahmebeiträge einkalkuliert.

Sollte Ihre Familie Familienmitglied beim CVJM Ebersbach sein, so erhalten Sie automatisch einen Zuschuss von 25 €, der Ihnen bei Angabe in der Online-Anmeldung automatisch vom Teilnahmebeitrag abgezogen wird. Hierzu müssen Sie keinen extra Antrag stellen. Bei weiteren Fragen oder unklarer Mitgliedschaft dürfen Sie sich natürlich gerne an uns wenden. Zur Information: Eine Familienmitgliedschaft beim CVJM Ebersbach kostet Sie nur 25 € im Jahr!

Sollte die Teilnahme Ihres Kindes durch Finanznot oder andere schwierige familiäre Umstände in Gefahr sein, so liegt es uns am Herzen, auch hierfür eine Lösung zu finden. Nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf.

Bedürftige Familien, die evangelisch sind oder sich der evangelischen Kirchengemeinde anvertrauen möchten, können einen Zuschuss von der Kirchengemeinde beantragen. Wenden Sie sich dazu einfach persönlich oder schriftlich mit einem formlosen Antrag an uns oder direkt an den/die zuständige/-n Pfarrer/-in, das Pfarramt oder eine/-n Kirchengemeinderat/-rätin. Die Genehmigung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beschluss des Kirchengemeinderats.
Etwas Vergleichbares gibt es auch bei der katholischen Kirchengemeinde.

Sollten Sie sich unter keinem dieser Punkte wiederfinden, suchen wir weitere Möglichkeiten, wie wir die Teilnahme ihres Kindes am Zeltlager ermöglichen können. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung.